Rentenantrag

Aufnahme von Rentenanträgen und Weiterleitung an den zuständigen Rententräger (für alle Rentenversicherungsträger mit Ausnahme der DRV Knappschaft Bahn See).

Hinweis
Versicherte, die mindestens 1 Monat Beitrags- oder Ersatzzeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung zurückgelegt oder den letzten Beitrag dorthin geleistet haben, müssen ihren Rentenantrag bei den zuständigen Knappschaftsältesten stellen!

    Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis/Reisepass des Antragstellers
  • Bankverbindung (für die bargeldlose Zahlung der Rente)
  • falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch
  • ggfs. Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
  • ggfs. Schwerbehindertenausweis
  • bei früherem Rentenbezug: Rentenbescheid (mit allen Anlagen),
  • Unfallrenten, Verletztenrenten
  • sämtliche vorhandenen Versicherungsunterlagen, z. B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft
  • ggfs. Unterlagen über Wehr-/Kriegsdienstzeiten
  • Nachweis über Schulbesuche nach dem 16. Lebensjahr bei Bezug anderer Leistungen (z. B. aus der Unfallversicherung, Beamtenversorgung, Wohngeld, Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe):
    1. Aktenzeichen der zahlenden Stelle
    2. bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise
    3. Krankenversicherungsverhältnis
    4. Lehrzeiten: Zeugnisse, Lehrverträge

      Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:

    • Rentenbescheid des/der Verstorbenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
    • eigene Versicherungsnummer des/der Hinterbliebenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
    • Sterbeurkunde
    • Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
    • bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der/des Waise/n.

    Ihre Ansprechperson:

    Frau Ast

    Funktion: Rentenangelegenheiten

    Telefon: 0 23 66 / 303 505


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