Rentenantrag
Aufnahme von Rentenanträgen und Weiterleitung an den zuständigen Rententräger (für alle Rentenversicherungsträger mit Ausnahme der DRV Knappschaft Bahn See).
Hinweis
Versicherte, die mindestens 1 Monat Beitrags- oder Ersatzzeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung zurückgelegt oder den letzten Beitrag dorthin geleistet haben, müssen ihren Rentenantrag bei den zuständigen Knappschaftsältesten stellen!
- Personalausweis/Reisepass des Antragstellers
- Bankverbindung (für die bargeldlose Zahlung der Rente)
- falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch
- ggfs. Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
- ggfs. Schwerbehindertenausweis
- bei früherem Rentenbezug: Rentenbescheid (mit allen Anlagen),
- Unfallrenten, Verletztenrenten
- sämtliche vorhandenen Versicherungsunterlagen, z. B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft
- ggfs. Unterlagen über Wehr-/Kriegsdienstzeiten
- Nachweis über Schulbesuche nach dem 16. Lebensjahr bei Bezug anderer Leistungen (z. B. aus der Unfallversicherung, Beamtenversorgung, Wohngeld, Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe):
- Aktenzeichen der zahlenden Stelle
- bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise
- Krankenversicherungsverhältnis
- Lehrzeiten: Zeugnisse, Lehrverträge
Notwendige Unterlagen:
- Rentenbescheid des/der Verstorbenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
- eigene Versicherungsnummer des/der Hinterbliebenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
- bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der/des Waise/n.
Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:
Ihre Ansprechperson:
Frau Ast
Funktion: Rentenangelegenheiten
Telefon: 0 23 66 / 303 505
E-Mail: s.ast@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13 - 1. OG Wendkerhaus
