Visaanträge (Familienzusammenführung/Studiumsaufenthalt)
Wenn sich der Ehepartner/die Ehepartnerin oder ein leibliches Kind im Ausland aufhalten und nicht in Besitz eines Aufenthaltstitels sind, kann bei der Deutschen Botschaft im Heimatland die Familienzusammenführung beantragt werden. Besteht der Wunsch eines Aufenthaltes für ein Studiums, ist ebenfalls ein entsprechendes Einreisevisum erforderlich.
Nachdem der bei der Deutschen Botschaft im Ausland gestellte Antrag über das Bundesverwaltungsamt Köln bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde eingegangen ist, wird noch folgendes geprüft:
- hat sich der Antragsteller schon einmal im Bundesgebiet aufgehalten
- ist ausreichender Wohnraum vorhanden
- ist der Lebensunterhalt nach der Einreise gesichert
- hat sich jemand verpflichtet, für die Kosten des Studiumsaufenthaltes aufzukommen
- besteht eine Studienplatzzusage
- sind Deutschkenntnisse der Stufe A1 vorhanden
Wenn die Voraussetzungen für einen Familiennachzug bzw. Studiumsaufenthalt vorliegen, wird dies dem Bundesverwaltungsamt mitgeteilt. Nach erfolgter Zustimmung erteilt die Deutsche Botschaft ein Einreisevisum. Sobald der Ausländer eingereist ist, muss nach erfolgter Anmeldung beim Bürgerservice eine Aufenthaltserlaubnis beidder Ausländerbehörde beantragt werden.
Die mittlere Bearbeitungszeit beträgt zur Zeit ca. 8-10 Wochen!
Notwendige Unterlagen
- Nachweis über einen gesicherten Lebensunterhalt
- Wohnungsbescheinigung (vom Hauseigentümer auszufüllen, wird Ihnen von der Ausländerbehörde zugeschickt)
- ggfls. Verpflichtungserklärung für den Antragsteller
Gebühren
Die Visagebühr wird von der Deutschen Botschaft im Heimatland erhoben.
Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis (nach der Einreise) finden Sie unter dem Stichwort Aufenthaltserlaubnis.
Öffnungszeiten
Aufgrund der Renovierung des Rathauses wird die Ausländerbehörde vorübergehend in einem anderen Gebäude unterbracht.
Wegen der engen räumlichen Gegebenheiten in unserem vorübergehenden Quartier steht leider keine Wartezone mit Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Durch die Vergabe von Terminen möchten wir längere, unbequeme Wartezeiten für Sie vermeiden. Vereinbaren Sie bitte möglichst frühzeitig einen Termin für die Bearbeitung Ihres Anliegens mit uns.
Weitere Kontaktdaten (z.B. Zuständigkeit usw) erhalten Sie bei Aufruf des Namens der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters.
Ihre Ansprechpersonen:
Herr Husse
Telefon: 0 23 66 / 303 533
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
13
Herr Pohl
Telefon: 0 23 66 / 303 532
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13
Frau Walter
Telefon: 0 23 66 / 303 535
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13
Frau Rokker
Telefon: 0 23 66 / 303 230
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13
