Passersatzpapiere

Die Ausstellung von Passersatzpapieren erfolgt für Personen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt worden sind und eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 1-3 Aufenthaltsgesetz erhalten können oder von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt wurde, dass Staatenlosigkeit vorliegt.

Die Reiseausweise werden mit biometrischen Merkmalen hergestellt. Dies bedeutet, dass sich zur Verbesserung der Fälschungssicherheit im Pass ein Chip befindet, auf dem neben den persönlichen Daten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke des Inhabers gespeichert werden. Die Herstellung erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Aushändigung sollte daher ein Zeitrahmen von 2-3 Wochen eingeplant werden.

Notwendige Unterlagen

1 aktuelles biometrisches Passfoto

Gebühren

  • Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose: 59,00 € (ab 25. Lebensjahr)
  • Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose: 37,50 € (bis 24. Lebensjahr)
  • Ausweisersatz: 20,00 € Erteilung, 10,00 € Verlängerung


Eine Gebührenbefreiung ist nur beim Ausweisersatz und Bezug von Sozialleistungen möglich.

Öffnungszeiten

Aufgrund der Renovierung des Rathauses wird die Ausländerbehörde vorübergehend in einem anderen Gebäude unterbracht.

Wegen der engen räumlichen Gegebenheiten in unserem vorübergehenden Quartier steht leider keine Wartezone mit Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Durch die Vergabe von Terminen möchten wir längere, unbequeme Wartezeiten für Sie vermeiden. Vereinbaren Sie bitte möglichst frühzeitig einen Termin für die Bearbeitung Ihres Anliegens mit uns.

Weitere Kontaktdaten (z.B. Zuständigkeit usw) erhalten Sie bei Aufruf des Namens der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters.

Ihre Ansprechpersonen:

Frau Walter

Telefon: 0 23 66 / 303 535

Herr Pohl

Telefon: 0 23 66 / 303 532

Herr Husse

Telefon: 0 23 66 / 303 533

Frau Rokker

Telefon: 0 23 66 / 303 230


Stichwortsuche

Darstellung