Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis wird seit Januar 2005 an Stelle der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder der Aufenthaltsberechtigung für einen Daueraufenthalt erteilt.
Da die Voraussetzungen für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis je nach persönlicher Situation sehr unterschiedlich sein können, lassen Sie sich bitte von Ihrem Sachbearbeiter bei der Ausländerbehörde direkt beraten.
Die mittlere Bearbeitungszeit beträgt zur Zeit ca. 5-6 Wochen!
Ab 01.09.2011 werden die Aufenthaltstitel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Form einer Scheckkarte ausgestellt. Diese enthält, vergleichbar mit dem ab 01.11.2010 ausgegebenen deutschen Personalausweis, auch einen Chip, in dem Fingerabdrücke sowie das Lichtbild gespeichert werden. Weitere Informationen können Sie einem Merkblatt entnehmen, welches unten mehrsprachig als Download zur Verfügung steht. Bei der Antragstellung ist daher die persönliche Vorsprache aller Personen ab dem 6. Lebensjahr erforderlich! Der Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt, so dass sich die bisherigen Bearbeitungszeit um ca. 4-5 Wochen verlängern wird.
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Heimatpass
- Nachweis über einen gesicherten Lebensunterhalt
- Nachweis über genügend Wohnraum
- Verständigung auf einfache Weise in der deutschen Sprache, für nach dem 01.01.2005 eingereiste Personen Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs
- Nachweis geleistete Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für mindestens 60 Monate
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- Angaben zur Körpergröße
- Augenfarbe
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen notwendig werden
Gebühren
- 42,50 € bei Antragstellung
- 42,50 € bei Erteilung
Mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels erhöhen sich die Gebühren voraussichtlich um insgesamt 50 €.
Öffnungszeiten
Aufgrund der Renovierung des Rathauses wird die Ausländerbehörde vorübergehend in einem anderen Gebäude unterbracht.
Wegen der engen räumlichen Gegebenheiten in unserem vorübergehenden Quartier steht leider keine Wartezone mit Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Durch die Vergabe von Terminen möchten wir längere, unbequeme Wartezeiten für Sie vermeiden. Vereinbaren Sie bitte möglichst frühzeitig einen Termin für die Bearbeitung Ihres Anliegens mit uns.
Weitere Kontaktdaten (z.B. Zuständigkeit usw) erhalten Sie bei Aufruf des Namens der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters.
Ihre Ansprechpersonen:
Frau Walter
Telefon: 0 23 66 / 303 535
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13
Herr Pohl
Telefon: 0 23 66 / 303 532
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13
Herr Husse
Telefon: 0 23 66 / 303 533
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
13
Frau Rokker
Telefon: 0 23 66 / 303 230
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13
