Verpflichtungserklärung
Ein Besuchsaufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ist in einem Zeitraum von bis zu 3 Monaten möglich. Soweit es sich um einen visapflichtigen Staat handelt, wird das Besuchsvisum von der Deutschen Botschaft im Heimatland als sog. "Schengen-Visum" (der Aufenthalt ist in den Vertragsstaaten möglich!) erteilt. Hierfür ist die Vorlage einer Verpflichtungserklärung eines Gastgebers aus der Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Diese kann gegenüber der Ausländerbehörde am Wohnsitz des Gastgebers von diesem abgegeben werden.
Eine Verlängerung des von der Botschaft ausgestellten Visums ist im Bundesgebiet nur möglich, wenn eine wichtiger -bei Antragstellung im Ausland nicht gegebener- Grund für einen weiteren Aufenthalt vorliegt. Die Gesamtdauer von 90 Tagen Aufenthalt kann hierbei nicht überschritten werden.
Ein Besuchsvisum ist nicht für einen Daueraufenthalt wie z.B. eine Familienzusammenführung vorgesehen!!
Die Entscheidung über den Visaantrag ist ausschließlich Aufgabe der Deutschen Botschaft im Heimatland.
Bringen Sie bei Ihrem Besuch bitte das vollständig ausgefüllte Datenblatt sowie die dort genannten Unterlagen mit.
Wichtige Informationen über den Umfang einer Verpflichtungserklärung stehen unten zum Ausdruck zur Verfügung!
Notwendige Unterlagen
Eine Zusammenstellung befindet sich als Datenblatt unter Formular und Information!
Gebühren
25,00 €
Öffnungszeiten
Aufgrund der Renovierung des Rathauses wird die Ausländerbehörde vorübergehend in einem anderen Gebäude unterbracht.
Wegen der engen räumlichen Gegebenheiten in unserem vorübergehenden Quartier steht leider keine Wartezone mit Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Durch die Vergabe von Terminen möchten wir längere, unbequeme Wartezeiten für Sie vermeiden. Vereinbaren Sie bitte möglichst frühzeitig einen Termin für die Bearbeitung Ihres Anliegens mit uns.
Weitere Kontaktdaten (z.B. Zuständigkeit usw) erhalten Sie bei Aufruf des Namens der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters.
Formular und Information
| 10.7 K | |
| 15.4 K |
Ihre Ansprechpersonen:
Frau Walter
Telefon: 0 23 66 / 303 535
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13
Herr Pohl
Telefon: 0 23 66 / 303 532
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13
Herr Husse
Telefon: 0 23 66 / 303 533
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
13
Frau Rokker
Telefon: 0 23 66 / 303 230
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13
