Einbürgerung
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann erworben werden, wenn man seit mindestens acht Jahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat und im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung bzw. Niederlassungserlaubnis ist und seinen Lebensunterhalt ohne Sozialgeld bestreiten kann. Weitere Voraussetzungen sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, die schriftliche Erklärung, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung zu bekennen und Straffreiheit, d.h., der Einbürgerungsbewerber darf nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Bei der Einbürgerung von Familien reicht es aus, wenn ein Elternteil die achtjährige Mindestaufenthaltszeit erfüllt.
Für Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen gilt eine erheblich kürzere Aufenthaltsenthaltszeit.
Die bisherige Staatsangehörigkeit muss in der Regel aufgegeben werden.
Notwendige Unterlagen
Vorabinformationen zu den Voraussetzungen sowie den notwendigen Unterlagen erhalten Sie im Internet auf den Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.einbuergerung.nrw.de.
Bei einem persönlichen Beratungsgespräch können Sie noch offene Fragen klären und erfragen, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.
Gebühren
Gebührenvorschuß bei Antragstellung:
- Erwachsene 191,00 €
- Kind 38,00 €
Restgebühr bei Einbürgerung:
- Erwachsene 64,00 €
- Kind 13,00 €
Öffnungszeiten
Aufgrund der Renovierung des Rathauses wird die Ausländerbehörde vorübergehend in einem anderen Gebäude unterbracht.
Wegen der engen räumlichen Gegebenheiten in unserem vorübergehenden Quartier steht leider keine Wartezone mit Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Durch die Vergabe von Terminen möchten wir längere, unbequeme Wartezeiten für Sie vermeiden. Vereinbaren Sie bitte möglichst frühzeitig einen Termin für die Bearbeitung Ihres Anliegens mit uns.
Weitere Kontaktdaten (z.B. Zuständigkeit usw) erhalten Sie bei Aufruf des Namens der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters.
Ihre Ansprechpersonen:
Frau Walter
Telefon: 0 23 66 / 303 535
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13
Herr Pohl
Telefon: 0 23 66 / 303 532
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13
Herr Husse
Telefon: 0 23 66 / 303 533
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
13
Frau Rokker
Telefon: 0 23 66 / 303 230
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13
