Duldung

Personen ohne gültiges Aufenthaltsrecht sind zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Können sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen (z.B. wegen noch fehlender Heimatpässe/Passersatzpapiere, kurzfristiger Reiseunfähigkeit), werden sie bis zum Wegfall des Hindernisses geduldet.

Notwendige Unterlagen

  • Nachweis der Passbeantragung und Zeitpunkt der voraussichtlichen Ausstellung  oder
  • ärztliches Attest über Reiseunfähigkeit
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto

Gebühren

20 € Erteilung, 15 € Ausstellung Ausweisersatz (falls erforderlich)
13 € Verlängerung, 8 € Verlängerung Ausweisersatz (falls vorhanden)
25 € Ersterteilung auf einem Klebeetikett
30 € Ersterteilung auf einem Trägervordruck
15 € Verlängerung auf einem Klebeetikett
20 € Verlängerung auf einem Trägervordruck

Öffnungszeiten

Aufgrund der Renovierung des Rathauses wird die Ausländerbehörde vorübergehend in einem anderen Gebäude unterbracht.

Wegen der engen räumlichen Gegebenheiten in unserem vorübergehenden Quartier steht leider keine Wartezone mit Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Durch die Vergabe von Terminen möchten wir längere, unbequeme Wartezeiten für Sie vermeiden. Vereinbaren Sie bitte möglichst frühzeitig einen Termin für die Bearbeitung Ihres Anliegens mit uns.

Weitere Kontaktdaten (z.B. Zuständigkeit usw) erhalten Sie bei Aufruf des Namens der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters.

Ihre Ansprechpersonen:

Frau Walter

Telefon: 0 23 66 / 303 535

Herr Pohl

Telefon: 0 23 66 / 303 532

Herr Husse

Telefon: 0 23 66 / 303 533

Frau Rokker

Telefon: 0 23 66 / 303 230


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