Duldung
Personen ohne gültiges Aufenthaltsrecht sind zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Können sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen (z.B. wegen noch fehlender Heimatpässe/Passersatzpapiere, kurzfristiger Reiseunfähigkeit), werden sie bis zum Wegfall des Hindernisses geduldet.
Notwendige Unterlagen
- Nachweis der Passbeantragung und Zeitpunkt der voraussichtlichen Ausstellung oder
- ärztliches Attest über Reiseunfähigkeit
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
Gebühren
20 € Erteilung, 15 € Ausstellung Ausweisersatz (falls erforderlich)
13 € Verlängerung, 8 € Verlängerung Ausweisersatz (falls vorhanden)
25 € Ersterteilung auf einem Klebeetikett
30 € Ersterteilung auf einem Trägervordruck
15 € Verlängerung auf einem Klebeetikett
20 € Verlängerung auf einem Trägervordruck
Öffnungszeiten
Aufgrund der Renovierung des Rathauses wird die Ausländerbehörde vorübergehend in einem anderen Gebäude unterbracht.
Wegen der engen räumlichen Gegebenheiten in unserem vorübergehenden Quartier steht leider keine Wartezone mit Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Durch die Vergabe von Terminen möchten wir längere, unbequeme Wartezeiten für Sie vermeiden. Vereinbaren Sie bitte möglichst frühzeitig einen Termin für die Bearbeitung Ihres Anliegens mit uns.
Weitere Kontaktdaten (z.B. Zuständigkeit usw) erhalten Sie bei Aufruf des Namens der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters.
Ihre Ansprechpersonen:
Frau Walter
Telefon: 0 23 66 / 303 535
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13
Herr Pohl
Telefon: 0 23 66 / 303 532
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13
Herr Husse
Telefon: 0 23 66 / 303 533
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
13
Frau Rokker
Telefon: 0 23 66 / 303 230
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13
