Auslandsaufenthalt

Hält sich ein Ausländer mit Aufenthaltstitel länger als sechs Monate im Ausland auf, erlischt der Aufenthaltstitel kraft Gesetzes. Der Aufenthaltstitel erlischt in diesem Fall unabhängig davon, ob dieser befristet oder unbefristet erteilt wurde.

Bei einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung bzw. einer Niederlassungserlaubnis besteht die Möglichkeit, durch eine Ausnahmegenehmigung der Ausländerbehörde den Aufenthalt im Ausland über sechs Monate hinaus auszudehnen. Der Antrag ist vor Antritt der Reise zu stellen.

Notwendige Unterlagen

  • Nachweise über das aktuelle Einkommen
  • Nachweis der aktuellen Mietzahlungen
  • Gültiger Heimatpass
  • 1 aktuelles biometrisches Pass

Gebühren

10,00 €

Öffnungszeiten

Aufgrund der Renovierung des Rathauses wird die Ausländerbehörde vorübergehend in einem anderen Gebäude unterbracht.

Wegen der engen räumlichen Gegebenheiten in unserem vorübergehenden Quartier steht leider keine Wartezone mit Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Durch die Vergabe von Terminen möchten wir längere, unbequeme Wartezeiten für Sie vermeiden. Vereinbaren Sie bitte möglichst frühzeitig einen Termin für die Bearbeitung Ihres Anliegens mit uns.

Weitere Kontaktdaten (z.B. Zuständigkeit usw) erhalten Sie bei Aufruf des Namens der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters.

Ihre Ansprechpersonen:

Frau Walter

Telefon: 0 23 66 / 303 535

Herr Pohl

Telefon: 0 23 66 / 303 532

Herr Husse

Telefon: 0 23 66 / 303 533

Frau Rokker

Telefon: 0 23 66 / 303 230


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