Aufenthaltserlaubnis
Seit dem 01.01.2005 wird für einen Aufenthalt im Bundesgebiet nur noch eine Aufenthaltserlaubnis als Aufenthaltstitel erteilt. Es gibt keine unterschiedlichen Bezeichnungen mehr.
Die Aufenthaltserlaubnis kann z.B. zum Familiennachzug, zum Studium oder Schulbesuch, zur Erwerbstätigkeit oder aus humanitären Gründen in Frage kommen. Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Erteilungsvoraussetzungen.
Für einen längerfristigen Aufenthalt wie beim Familiennachzug ist die Teilnahme an einem Integrationskurs erforderlich (s. auch Integrationskurse).
Ab 01.09.2011 werden die Aufenthaltstitel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) in Form einer Scheckkarte ausgestellt. Diese enthält, vergleichbar mit dem ab 01.11.2010 ausgegebenen deutschen Personalausweis, auch einen Chip, in dem Fingerabdrücke sowie das Lichtbild gespeichert werden. Weitere Informationen können Sie einem Merkblatt entnehmen, welches unten mehrsprachig als Download zur Verfügung steht. Bei der Antragstellung ist daher die persönliche Vorsprache aller Personen ab dem 6. Lebensjahr erforderlich! Der Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt, so dass sich die bisherigen Bearbeitungszeit um ca. 4-5 Wochen verlängern wird.
Notwendige Unterlagen
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
- mehr als 3 Monate gültiger Heimatpass
- Angaben zur Körpergröße
- Augenfarbe
- weitere Unterlagen abhängig von der persönlichen Situation
Gebühren
- Aufenthaltserlaubnis < als 1 Jahr: 50 € (Erteilung)
- Aufenthaltserlaubnis > als 1 Jahr: 60 € (Erteilung)
- Aufenthaltserlaubnis < als 3 Monate: 15 € (Verlängerung)
- Aufenthaltserlaubnis > als 3 Monate: 30 € (Verlängerung)
Mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels erhöhen sich die Gebühren voraussichtlich um jeweils 50 €.
Öffnungszeiten
Aufgrund der Renovierung des Rathauses wird die Ausländerbehörde vorübergehend in einem anderen Gebäude unterbracht.
Wegen der engen räumlichen Gegebenheiten in unserem vorübergehenden Quartier steht leider keine Wartezone mit Sitzgelegenheiten zur Verfügung. Durch die Vergabe von Terminen möchten wir längere, unbequeme Wartezeiten für Sie vermeiden. Vereinbaren Sie bitte möglichst frühzeitig einen Termin für die Bearbeitung Ihres Anliegens mit uns.
Weitere Kontaktdaten (z.B. Zuständigkeit usw) erhalten Sie bei Aufruf des Namens der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters.
Kontakt
Ihre Ansprechpersonen:
Frau Walter
Telefon: 0 23 66 / 303 535
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13
Herr Pohl
Telefon: 0 23 66 / 303 532
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13
Herr Husse
Telefon: 0 23 66 / 303 533
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
13
Frau Rokker
Telefon: 0 23 66 / 303 230
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Schlägel-und-Eisen-Straße 50
Raum 13
