Passersatzpapiere

Die Ausstellung von Passersatzpapieren erfolgt für Personen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt worden sind und eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 1-3 Aufenthaltsgesetz erhalten können oder von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt wurde, dass Staatenlosigkeit vorliegt.

Die Reiseausweise werden mit biometrischen Merkmalen hergestellt. Dies bedeutet, dass sich zur Verbesserung der Fälschungssicherheit im Pass ein Chip befindet, auf dem neben den persönlichen Daten das Lichtbild und zwei Fingerabdrücke des Inhabers gespeichert werden. Die Herstellung erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Aushändigung sollte daher ein Zeitrahmen von 2-3 Wochen eingeplant werd

Notwendige Unterlagen

Gebühren

  • Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose: 59 € (ab 25. Lebensjahr)
  • Reiseausweis für Ausländer, Flüchtlinge oder Staatenlose: 37,50 € (bis 24. Lebensjahr)
  • Ausweisersatz: 20 € Erteilung, 10 € Verlängerung

Eine Gebührenbefreiung ist nur beim Ausweisersatz und Bezug von Sozialleistungen möglich.

Ihre Ansprechpersonen:

Herr Korgan

Telefon: 0 23 66 / 303 533

Herr Pohl

Telefon: 0 23 66 / 303 532

Frau Rokker

Telefon: 0 23 66 / 303 230

Frau Yüce

Telefon: 0 23 66 / 303 513

Frau Häusler

Telefon: 0 23 66 / 303 535


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