EU-Staatsangehörige
Für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen Bürger der EU-Staaten eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Diese wird zunächst für fünf Jahre, bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen für unbefristete Dauer erteilt.
Für die Aufnahme einer nicht selbstständigen Tätigkeit benötigen Bürger der EU-Staaten außer aus Bulgarien und Rumänien seit dem 01.05.2011 keine Arbeitserlaubnis mehr.
Zur Aufnahme einer nichtselbstständigen Erwerbstätigkeit benötigen Sie als Bürger aus den EU-Beitrittsstaaten Bulgarien und Rumänien eine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Diese ist vor dem notwendigen Besuch bei der Ausländerbehörde zu beantragen und mitzubringen! Dies gilt auch für eine mögliche Tätigkeit als Au-Pair im Bundesgebiet!
Notwendige Unterlagen
- Gültiger Heimatpass oder anerkannter Passersatz
- Wohnungsbescheinigung (Vordruck, ausgefüllt vom Hauseigentümer)
- Bescheinigung des Arbeitgebers über ein bestehendes Arbeitsverhältnis
- 3 Lohnabrechnungen
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto
Gebühren
Die Bearbeitung und Erteilung sind gebührenfrei.
Ihre Ansprechpersonen:
Herr Korgan
Telefon: 0 23 66 / 303 533
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: 19
Herr Pohl
Telefon: 0 23 66 / 303 532
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: 22
Frau Rokker
Telefon: 0 23 66 / 303 230
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: 20
Frau Yüce
Telefon: 0 23 66 / 303 513
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: 20
Frau Häusler
Telefon: 0 23 66 / 303 535
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: 20
