Auslandsaufenthalt
Hält sich ein Ausländer mit Aufenthaltstitel länger als sechs Monate im Ausland auf, erlischt der Aufenthaltstitel kraft Gesetzes. Der Aufenthaltstitel erlischt in diesem Fall unabhängig davon, ob dieser befristet oder unbefristet erteilt wurde.
Bei einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung bzw. einer Niederlassungserlaubnis besteht die Möglichkeit, durch eine Ausnahmegenehmigung der Ausländerbehörde den Aufenthalt im Ausland über sechs Monate hinaus auszudehnen. Der Antrag ist vor Antritt der Reise zu stellen.
Notwendige Unterlagen
- Nachweise über das aktuelle Einkommen
- Nachweis der aktuellen Mietzahlungen
- Gültiger Heimatpass
- 1 aktuelles biometrisches Foto
Gebühren
10 Euro
Ihre Ansprechpersonen:
Herr Korgan
Telefon: 0 23 66 / 303 533
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: 19
Herr Pohl
Telefon: 0 23 66 / 303 532
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: 22
Frau Rokker
Telefon: 0 23 66 / 303 230
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: 20
Frau Yüce
Telefon: 0 23 66 / 303 513
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: 20
Frau Häusler
Telefon: 0 23 66 / 303 535
E-Mail: auslaenderbehoerde@herten.de
Standort: Rathaus
Raum: 20
